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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass ein Arbeitgeber keinen Anspruch darauf hat, Einsicht in Dateien des Betriebsrats zu nehmen. Der Betriebsrat hat seinerseits jedoch ebenfalls keinen Anspruch darauf, Einsicht in die Protokolldateien des Arbeitgebers zu verlangen, die die Zugriffe auf das Betriebsratslaufwerk wiedergeben.
In den zwei zugrunde liegenden Verfahren stritten die Beteiligten darüber, ob der
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Die Anträge der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.03.2012
Quelle: Arbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
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