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Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat die Forderung einer Arbeitsnehmerin auf Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 Euro wegen Mobbings zurückgewiesen. Das Gericht wies darauf hin, dass nicht jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den Arbeitgeber als eine Persönlichkeitsverletzung anzusehen ist und im vorliegenden Fall im Gesamtverhalten des Arbeitgebers kein Mobbing festgestellt werden kann.
Die bei der beklagten Stadt beschäftigte Diplom-Ökonomin des zugrunde liegenden Falls ist der Ansicht, sie sei seit dem Jahre 2008 Schikanen ausgesetzt, die sie als
Im Einzelnen ist das Landesarbeitsgericht u.a. von Folgendem ausgegangen: Nicht jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den
Angesichts der Konfliktsituation durfte der Vorgesetzte ein Vier-Augen-Gespräch ablehnen und auf der Teilnahme einer dritten Personen bestehen. Zu berücksichtigen war auch, dass die Klägerin eine Mediation von dem Eingeständnis des angeblichen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2013
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 15507
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