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Versucht ein Arbeitgeber mit Hilfe von Mobbing einen Angestellten zur Aufgabe seines Arbeitsplatzes zu bewegen, muss er Schmerzensgeld zahlen und Schadensersatz leisten. Dies entschied das Arbeitsgericht Cottbus.
Die Klägerin arbeitete als Pflegedienstleiterin im Alten- und Pflegeheim der Beklagten. Das Verhältnis zu ihrem seit 2004 neuem Vorgesetzten war zunehmend von Konflikten geprägt. In der Folge versuchte er, durch sein Verhalten die Mitarbeiterin zur Aufgabe ihres Arbeitsplatzes zu bewegen. So machte er deren Entscheidungen über ihre Kompetenzen hinweg rückgängig, gab ihr bei Anschuldigungen nicht die Gelegenheit der Stellungnahme, sprach ihr unbegründete Hausverbote aus. Wörtlich sagte er vor anderen: „Frauen meckern nur und sind alle niederträchtig und boshaft so wie Sie“.
Das Gericht verurteilte den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.12.2009
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht
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Dokument-Nr. 8889
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