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Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Antrag des "Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft", mit dem der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Durchführung von Warnstreiks im Bereich der Bewachung kerntechnischer Anlagen untersagt werden sollte, zurückgewiesen.
Im Zusammenhang mit dem Ausstieg aus der Kernenergie sah
Der Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW) hält Warnstreiks für unzulässig, weil wegen eines noch bis 2016 geltenden Manteltarifvertrages Friedenspflicht bestehe. Die von
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg ist der Argumentation des BDSW nicht gefolgt. Es bestehe für
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.08.2012
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 13963
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