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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.11.2010
8 Sa 446/10 -

Schadensersatzforderung gegen ver.di wegen Streikmaßnahme unbegründet

Unternehmen hat Einflussmöglichkeit auf Verhaltensweise des Verbandes in Tarifauseinandersetzung nicht verloren

Eine Schadensersatzforderung eines Unternehmens aus dem Bereich Druck und Medien gegenüber der Gewerkschaft ver.di wegen der Durchführung eines Warnstreiks wurde als unbegründet bezeichnet. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Das Unternehmen war unmittelbar vor Aufnahme von Tarifverhandlungen zwischen ver.di und dem Arbeitgeberverband Druck und Medien Hessen e. V. in letzterem von einer Mitgliedschaft mit Tarifbindung in einer Mitgliedschaft ohne Tarifbindung gewechselt.

Warnstreik konnte der Unterstützung des auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichteten Hauptarbeitskampfes dienen

Das Landesarbeitsgericht hat zwar - anders als das Arbeitsgericht - einen Nachweis des Statuswechsels für die Frage der Tarifbindung für nicht erforderlich gehalten. Sodann hat es aber festgestellt, dass das Unternehmen nicht jede Einflussmöglichkeit auf die Verhaltensweise des Verbandes in der Tarifauseinandersetzung verloren habe, so dass der durchgeführte Warnstreik der Unterstützung des auf den Abschluss eines Tarifvertrages gerichteten Hauptarbeitskampfes habe dienen können. Auch die Gesichtspunkte der Erforderlichkeit und Proportionalität seien gewahrt gewesen. Selbst wenn aber Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit des Streiks hätten bestehen können, sei nicht von einem Verschulden der Organe der Beklagten auszugehen gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.11.2010
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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