wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 06.01.2014
8 W 96/13 -

Streitwert für Klage auf Feststellung einer Mietminderung beträgt das 12-fache des Minderungsbetrags

Entsprechende Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG

Erhebt der Mieter Klage auf Feststellung einer Mietminderung, so beträgt der Streitwert der Klage das 12-fache des Minderungsbetrags. Es wird insofern § 41 Abs. 5 GKG entsprechend angewendet. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erhoben mehrere Mieter Klage auf Feststellung, dass ihnen wegen eines Mangels ein Minderungsrecht zustand. Das Landgericht Berlin bemaß den Streitwert für diese Klage unter Zugrundelegung des § 9 ZPO entsprechend des Minderungsbetrags für 42 Monate. Dagegen richtete sich die Beschwerde der Mieter.

Streitwert für Feststellungsklage betrug 12-fache des Minderungsbetrags

Das Kammergericht entschied zu Gunsten der Mieter und änderte den Beschluss des Landgerichts ab. Der Streitwert für die Feststellungsklage sei in entsprechender Anwendung des § 41 Abs. 5 GKG mit dem 12-fachen des Minderungsbetrags, also dem Jahresminderungsbetrag, zu bemessen gewesen. Denn die Klage auf Feststellung einer Mietminderung sei spiegelbildlich zu einer Klage auf Instandsetzung.

Somit ergab sich im vorliegenden Fall ein Streitwert für die Mietmindung von 1.983,- Euro. Dieser errechnete sich aus der Miete in Höhe von 661,38 Euro, die um 25 % gemindert werden sollte. Das entsprach einem Minderungsbetrag von 165,25 Euro monatlich. 12 Monate mal 165,25 Euro ergaben hier einen Streitwert von 1.983,- Euro.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2014
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Beschluss vom 02.08.2013
    [Aktenzeichen: 63 T 92/13]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • GE 2014, 321Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE), Jahrgang: 2014, Seite: 321
  • ZMR 2014, 381Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR), Jahrgang: 2014, Seite: 381

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/KG-Berlin_8-W-9613_Streitwert-fuer-Klage-auf-Feststellung-einer-Mietminderung-betraegt-das-12-fache-des-Minderungsbetrags.news18027.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 18027 Dokument-Nr. 18027

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.