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Der Mieter hat vor Überlassung der Mietsache keinen Anspruch auf Unterlassung einer Doppelvermietung gegen den Vermieter. Vielmehr darf dieser mehrere Mietverträge über die Räumlichkeiten abschließen. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Abschluss eines Mietvertrags über Räumlichkeiten erfuhr die Mieterin, dass der Vermieter beabsichtigte, über die gleiche Mietfläche mit einer anderen Person einen weiteren
Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts und wies daher die sofortige Beschwerde der Mieterin zurück. Ein Mieter könne im Fall einer
Ein Vermieter sei nach Auffassung des Kammergerichts auch nicht durch einen mietvertraglich vereinbarten Konkurrenzschutz gehindert, einen neuen
Der Mieter werde durch die Möglichkeit der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.09.2019
Quelle: Kammergericht Berlin, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 27842
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