wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Brühl, Urteil vom 03.04.2020
23 C 182/18 -

Mietminderung wegen Doppelvermietung des Kellerraums

Anspruch des Mieters auf Auskunft über Dauer der Doppelvermietung

Wird der Kellerraum eines Wohnungsmieters doppelt vermietet, so besteht gemäß § 536 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Mietminderung. Zudem kann der Mieter nach § 242 BGB vom Vermieter Auskunft darüber verlangen, ab welchem Zeitpunkt die Doppelvermietung erfolgte. Dies hat das Amtsgericht Brühl entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2016 stellte der Mieter einer Wohnung fest, dass das Schloss seines vom Mietvertrag umfassten Kellerraums ausgetauscht worden war und nicht mehr seine Gegenstände im Kellerraum standen. Der Mieter hatte den Kellerraum zuletzt im Herbst 2015 aufgesucht. Er klagte nunmehr gegen die Vermieterin auf Auskunft darüber, ab welchem Zeitpunkt die Doppelvermietung erfolgte, um somit seinen Anspruch auf Mietminderung beziffern zu können. Die Vermieterin gab vor, die Auskunft nicht erteilen zu können, da zwischenzeitlich die Hausverwaltung gewechselt hat und ihr die Unterlagen der ehemaligen Hausverwaltung nicht zur Verfügung stehen.

Anspruch auf Auskunft über Dauer der Doppelvermietung

Das Amtsgericht Brühl gab der Klage statt. Dem Mieter stehe nach § 242 BGB der Auskunftsanspruch zu. Die Vermieterin habe im Wege der verbotenen Eigenmacht und unter Verletzung ihrer Pflichten aus dem Mietverhältnis dem Mieter den Besitz an dem ihm zugewiesenen Kellerraum entzogen. Der Mieter habe darauf vertrauen dürfen, dass ihm der Besitz an dem Kellerraum erhalten bleibt, auch wenn er zeitweilig keine Veranlassung hat, diesen aufzusuchen.

Pflicht zur Nachforschung bei ehemaliger Hausverwaltung

Den Einwand der Vermieterin, ihr stünden die Unterlagen der ehemaligen Hausverwaltung nicht zur Verfügung, hielt das Amtsgericht für unerheblich. Sie habe im Rahmen ihrer Auskunftspflicht entsprechende Nachforschungen bei der ehemaligen Verwaltung anzustellen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.07.2020
Quelle: Amtsgericht Brühl, ra-online (zt/WuM 2020, 333/rb)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • WuM 2020, 333Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM), Jahrgang: 2020, Seite: 333

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/AG-Bruehl_23-C-18218_Mietminderung-wegen-Doppelvermietung-des-Kellerraums.news28913.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28913 Dokument-Nr. 28913

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.