wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Urteil vom 23.02.2015
8 U 52/14 -

Doppelvermietung und Überlassung der Mietsache an einen Mieter kann Schaden­ersatz­anspruch des anderen Mieters rechtfertigen

Voraussetzung ist fehlende Rückholmöglichkeit der Mietsache

Wird eine Mietsache doppelt vermietet und sie einem der Mieter überlassen, so steht dem anderen Mieter ein Anspruch auf Schadenersatz zu, wenn der Vermieter die Mietsache vom besitzenden Mieter nicht mehr zurückerlangen kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall bestand zwischen den Mietvertragsparteien Streit über die Zahlung von Schadenersatz wegen der Doppelvermietung von Gewerberäumen. Nachdem sich das Landgericht Berlin mit dem Fall beschäftigte, musste sich das Kammergericht mit dem Rechtsstreit auseinandersetzen.

Doppelvermietung führt nicht zur Unwirksamkeit der Mietverträge

Das Kammergericht führte zum Fall aus, dass eine Doppelvermietung nicht die Unwirksamkeit der Mietverträge begründe. Vielmehr können beide Mieter ihren Erfüllungsanspruch und somit ihren Anspruch auf Einräumung des Besitzes an der Mietsache gegen den Vermieter geltend machen. Eine Rangstufe zwischen den Mietern bestehe nicht.

Überlassung der Mietsache an einen Mieter begründet Schadenersatzanspruch des anderen Mieters

Überlässt der Vermieter jedoch die Mietsache einem der Mieter und wird dieser dadurch rechtmäßiger Besitzer der Sache, so das Kammergericht, könne der andere Mieter seinen Erfüllungsanspruch nicht mehr durchsetzen. Denn der Vermieter könne sich insofern auf Unmöglichkeit nach § 257 Abs. 1 BGB berufen, wenn er die Mietsache nicht mehr von dem besitzenden Mieter zurückerlangen kann, etwa durch eine Kündigung oder Leistung einer Abstandszahlung. Ist dies der Fall, so stehe dem Mieter ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung nach §§ 536 a Abs. 1, 536 Abs. 3 BGB zu.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2015
Quelle: Kammergericht, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Landgericht Berlin, Urteil vom 05.03.2014
    [Aktenzeichen: 29 O 535/08]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • MDR 2015, 581Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR), Jahrgang: 2015, Seite: 581

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_8-U-5214_Doppelvermietung-und-Ueberlassung-der-Mietsache-an-einen-Mieter-kann-Schadenersatzanspruch-des-anderen-Mieters-rechtfertigen~N21156

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21156 Dokument-Nr. 21156

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.