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Facebook darf personenbezogene Daten seiner in Deutschland lebenden Nutzer nicht ohne deren wirksame Einwilligung herausgeben. Im App-Zentrum von Facebook, in dem Computerspiele von Drittanbietern angeboten werden, wurden Nutzer nicht ausreichend über Umfang und Zweck der Datenweitergabe informiert. Dies entschied das Kammergericht.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In seinem App-Zentrum bietet
Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hielt die bereitgestellten Informationen in keinem Fall für geeignet, damit eine informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer in die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten einzuholen und rügte somit einen Verstoß von
Das Berliner Kammergericht stellte klar, dass deutsches Datenschutzrecht trotz des irischen Unternehmenssitzes anwendbar sei. Hierzu genüge, dass
Die erforderliche Einwilligung in die durch
Mit seinem Urteil bestätigte das Kammergericht die Rechtsauffassung der Vorinstanz. Gegen die Entscheidung des Landgerichts Berlin hatte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.11.2017
Quelle: Bundesgerichtshof/ra-online
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