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Kammergericht Berlin, Urteil vom 30.04.2009
23 U 243/08 -

Keine Extrakosten bei Flugticketkauf per Kreditkarte im Internet

Zahlung bei Online-Buchung muss kostenfrei möglich sein - Klage gegen Ryanair

Eine Fluggesellschaft darf für die Buchung im Internet nur dann eine Kreditkartengebühr verlangen, wenn sie auch ein etabliertes kostenfreies Zahlverfahren anbietet. Das hat das Berliner Kammergericht in einem Klageverfahren gegen Ryanair entschieden. Die bisherige Zahlpraxis des Billigfliegers ist damit unzulässig.

Das Unternehmen hatte seinen Kunden für den Kauf des Tickets per Kreditkarte eine Gebühr von vier Euro pro Fluggast und einfachem Flug abgezogen. 1,50 Euro betrug die Gebühr für den Einsatz einer Zahlkarte. Kunden hatten keine Möglichkeit, ihr Ticket ohne Zusatzkosten zu bezahlen. „Kostenlos“ war lediglich die Zahlung mit einer kaum verbreiteten Visa-Electron-Karte, die aber nur gegen eine Jahresgebühr von 40 bis 100 Euro erhältlich ist.

Richter: Eine Gegenleistung für die Kartenzahlungsgebühr ist nicht ersichtlich

Eine echte Gegenleistung für die Gebühren sei nicht ersichtlich, begründeten die Richter das Urteil. Der bargeldlose Zahlungsverkehr liege im eigenen Interesse der Fluggesellschaft, zumal sie keine Barzahlungen akzeptiere. Ryanair sei gesetzlich verpflichtet, die Zahlung für das Ticket anzunehmen. Dafür dürfe eine Fluggesellschaft kein gesondertes Entgelt verlangen. Für die Kunden bedeutet das Urteil einen weiteren Schritt hin zu mehr Preistransparenz im Internet.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2009
Quelle: ra-online (pt)

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