kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Zwar steht dem nächsten Angehörigen grundsätzlich das Recht zu, über den Bestattungsort zu bestimmen und folglich auch eine Umbettung zu verlangen. Dieses vom Totenfürsorgerecht umfasste Recht gilt jedoch nicht uneingeschränkt. Vielmehr geht der Wille des Verstorbenen vor. Zudem ist der Schutz der Totenruhe zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im August 1966 eine verstorbene Frau auf dem Zehlendorfer Waldfriedhof beigesetzt. Die Beisetzung geschah auf Veranlassung des früheren Ehemanns der Verstorbenen. Die Ehe war zum Zeitpunkt des Todes aber bereits seit einiger Zeit aufgelöst. Der
Das Kammergericht entschied gegen den
Es sei zwar richtig gewesen, so das Kammergericht, dass das Totenfürsorgerecht des Bruders der Verstorbenen missachtet wurde. Denn die Beisetzung auf dem Waldfriedhof sei ohne Zustimmung des Bruders erfolgt. Ein Anspruch auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.01.2015
Quelle: Kammergericht, ra-online (zt/FamRZ 1969, 414/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/KG-Berlin_16-U-101068_Kein-Recht-des-naechsten-Angehoerigen-zur-Umbettung-bei-entgegenstehendem-Willen-der-Verstorbenen~N20453
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 20453
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.