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Wenn ein Kunde seinen Wagen länger als die auf Schildern gestattete Stunde auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes parkt, dann kann der Inhaber des Supermarktes das Fahrzeug mit Abschleppkosten in Höhe von 219,50 € durch eine Drittfirma abschleppen lassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte eine Abschleppfirma die Rückgabe des Fahrzeuges bzw. die Bekanntgabe des Fahrzeug-Standortes von einer Zahlung in Höhe von 219,50 € abhängig gemacht.
Die Fahrzeuginhaberin argumentierte, dass der verlangte Betrag im Vergleich zu den "normalen"
Bei Bemessung des verlangten Entgeltes - so Landgericht und Kammergericht - dürfe der Grundstücksbesitzer neben den reinen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.03.2011
Quelle: Kammergericht Berlin/ ra-online.
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Dokument-Nr. 11270
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