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Hessischer Verwaltungsgerichtshof, laufendes Verfahren vom 01.04.2011
6 C 824/11.T und 6 C 825/11.T -

Atom-Moratorium: RWE Power AG klagt gegen vorübergehende Betriebseinstellung des Kernkraftwerks Biblis

Kernkraftwerk erfüllt geltende Sicherheitsanforderungen

Das Energieversorgungsunternehmen RWE Power hat am 1. April beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Klage gegen die Verfügung des Landes Hessen wegen der vorläufigen Stilllegung des Kernkraftwerkes Biblis eingelegt. Die Abschaltung geht auf das von der Bundesregierung am 14. März 2011 verkündete dreimonatige Moratorium zurück. Das Moratorium umfasst einen Sicherheitscheck für alle 17 Kernkraftwerke (AKW) und die vorübergehende Abschaltung von sieben Reaktoren.

Das Land Hessen hatte am 18. März 2011 die vorläufige Stilllegung des Kernkraftwerkes Biblis Block A und Block B für drei Monate angeordnet.

RWE beanstandet fehlende rechtliche Maßgabe für Betriebseinstellung

Der Energiekonzern RWE Power AG hat nun beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Anordnung Klage eingereicht. Zwar unterstütze das Unternehmen die nach dem schweren Reaktorunfall in Japan von der Bundesregierung beschlossenen Sicherheitsüberprüfungen deutscher Kernkraftwerke. Dennoch ist das Unternehmen der Auffassung, dass das Kernkraftwerk Biblis die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllt, so dass für eine Betriebseinstellung gemäß § 19 des Atomgesetzes die rechtliche Maßgabe fehle.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2011
Quelle: ra-online, Hessischer VGH (pm/ac)

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