wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 02.07.2008
BVerwG 7 C 38.07 -

So genannte „Biblis-Auflage“ für Kernkraftwerk Philippsburg weitgehend rechtswidrig

Kleine Störfälle müssen nicht gleich zur Abschaltung führen

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass die so genannte „Biblis-Auflage“ weitgehend – bis auf die darin enthaltene Informations- und Meldepflicht der Betreiberin – wegen Unbestimmtheit rechtswidrig ist.

Mit der streitigen nachträglichen Auflage hatte die zuständige Landesbehörde auf Weisung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit der Betreiberin des Kernkraftwerkes Philippsburg aufgegeben, bei – nicht „offensichtlich unbedeutender“ – Nichteinhaltung von „Grenzwerten, Maßen oder anderen spezifizierten sicherheitstechnischen Anforderungen zur Störfallbeherrschung“ den Leistungsbetrieb von sich aus unverzüglich einzustellen. Das Gleiche sollte gelten, wenn „der Nachweis der Störfallbeherrschung gescheitert ist, es sei denn, die Störfallbeherrschung ist zweifelsfrei nur geringfügig beeinträchtigt“. Ferner war angeordnet worden, dass „die Aufsichtsbehörde unverzüglich zu informieren“ ist, wenn „der Nachweis der Störfallbeherrschung in Frage gestellt sein könnte“. Eine gleichlautende nachträgliche Auflage war auf Weisung des Bundesumweltministeriums erstmals für das Kernkraftwerk Biblis angeordnet worden; insoweit ist ein Klageverfahren noch bei dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig. Es ist beabsichtigt, vergleichbare Anordnungen für alle Atomkraftwerke im Bundesgebiet zu erlassen.

VGH Baden-Württemberg hielt die Auflage für zu unbestimmt

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hatte die Auflage für zu unbestimmt gehalten und sie deshalb insgesamt aufgehoben. Dieser Auffassung schloss sich das Bundesverwaltungsgericht an, soweit in der Auflage die Pflicht zur sofortigen Betriebseinstellung angeordnet wird.

BVerwG: Auflage ist wegen Unbestimmtheit rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Begründung ausgeführt, die Betreiberin könne in beiden Fällen nicht hinreichend deutlich erkennen, wann und unter welchen Voraussetzungen diese Pflicht ausgelöst werde. Es hat insbesondere beanstandet, dass das Verhältnis der angeordneten Betriebseinstellung zu den zahlreichen Auflagen in der Genehmigung und den darin enthaltenen differenzierten Reaktionen auf die Nichteinhaltung von Grenzwerten und anderen Kontrolldaten unklar sei. Soweit in der streitigen Auflage unabhängig von der Schwere der Überschreitung und der Bedeutung des nicht eingehaltenen Kontrollwerts für die Sicherheit pauschal die sofortige Einstellung des Leistungsbetriebs verfügt werde, verstoße sie überdies gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.

Melde- und Informationspflicht ist hinreichend bestimmt

Die angeordnete Melde- und Informationspflicht hat das Bundesverwaltungsgericht hingegen für hinreichend bestimmt gehalten und die Klage insoweit abgewiesen. In der mündlichen Verhandlung hatte der Beklagte erklärt, die Pflicht zur Information greife ein, wenn gesicherte naturwissenschaftlich-technische Erkenntnisse bei der Betreiberin Zweifel an dem Nachweis der Störfallbeherrschung weckten. Das Bundesverwaltungsgericht ist der Auffassung, solche die Informationspflicht auslösenden Zweifel seien für die Betreiberin ohne Weiteres erkennbar, wenn sie etwa wegen Unklarheiten mit dem Hersteller in Erörterungen eingetreten sei.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/08 des BVerwG vom 02.07.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/BVerwG_BVerwG-7-C-3807_So-genannte-Biblis-Auflage-fuer-Kernkraftwerk-Philippsburg-weitgehend-rechtswidrig.news6307.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6307 Dokument-Nr. 6307

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.