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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat das Land Hessen verpflichtet, Beihilfeleistungen für Kosten einer künstlichen Befruchtung auch bei Unverheirateten zu gewähren.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist
Auf die Berufung der Klägerin gab der Hessische Verwaltungsgerichtshof der Klägerin im Wesentlichen Recht und führte zur Begründung aus, dass die organisch bedingte Unfruchtbarkeit eine Krankheit im Sinne des Beihilferechts sei. Dies gelte unabhängig davon, ob die betroffene
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2019
Quelle: Hessischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online (pm/kg)
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