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Das Gericht der Europäischen Union hat bestätigt, dass ein Standardklingelton (Alarm- oder Telefonklingelton) wegen seiner Banalität nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann.
Im Jahr 2014 meldete die brasilianische Gesellschaft Globo Comunicação e Participações den
Das Hörzeichen sollte im Wesentlichen als Alarm- oder Telefonklingelton verwendet werden. Das EUIPO lehnte die Eintragung dieses Hörzeichens als Unionsmarke ab, weil ihm die
Die Globo Comunicação e Participações S/A hat beim Gericht der Europäischen Union eine Klage auf Aufhebung dieser Entscheidung des EUIPO erhoben.
Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht die Entscheidung des EUIPO und wies die Klage des brasilianischen Unternehmens ab. Das Gericht führt zunächst aus, dass Klänge markenfähig sind, wenn sie sich grafisch darstellen lassen – was hier der Fall ist, da die angemeldete
Nach Ansicht des Gerichts wird die angemeldete
In Bezug auf Fernsehdienste sowie Dienstleistungen der Fernsehprogrammgestaltung stellt das Gericht die gleichen Erwägungen an und kommt zu dem Ergebnis, dass das Publikum das Hörzeichen wegen seiner Banalität lediglich als Hinweis auf den Beginn oder das Ende eines Fernsehprogramms wahrnehmen wird.
Da der angemeldeten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.09.2016
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 23155
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