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Gericht der Europäischen Union, Urteil vom 24.02.2016
T-411/14 -

Markenanmeldung einer Konturflasche ohne Riffelung von Coca-Cola erfolglos

Angemeldeter Marke fehlt es an Unterscheidungs­kraft

Das Gericht der Europäischen Union hat die Klage von Coca-Cola abgewiesen, die eine Konturflasche ohne Riffelung als Gemeinschaftsmarke hatte eintragen lassen wollen. Die angemeldete Marke ist nicht unterscheidungs­kräftig.

Im Dezember 2011 meldete The Coca-Cola Company (im Folgenden: Coca-Cola) beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) u. a. für Flaschen aus Metall, Glas und Plastik eine dreidimensionale Gemeinschaftsmarke an.

HABM lehnt Anmeldung der Gemeinschaftsmarke ab

Im März 2014 wies das HABM die Anmeldung mit der Begründung zurück, dass der angemeldeten Marke für die beanspruchten Waren die Unterscheidungskraft fehle. Das HABM folgte nicht dem Vorbringen von Coca-Cola, dass die Anmeldemarke als eine natürliche Weiterentwicklung ihrer berühmten emblematischen Flasche (d. h. der Konturflasche mit Riffelung) anzusehen sei.

Coca-Cola erhob daraufhin Klage beim Gericht der Europäischen Union auf Aufhebung der Entscheidung des HABM.

Gericht verneint Vorhandensein von ausreichenden Unterscheidungsmerkmalen

Mit seinem Urteil bestätigte das Gericht jedoch, dass die Flasche keine Merkmale aufweist, anhand deren sie von anderen Flaschen auf dem Markt unterschieden werden könnte. Die angemeldete Marke stellt nur eine Abwandlung der Form einer Flasche dar, die es dem Verbraucher nicht ermöglicht, die Waren von Coca-Cola von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Flasche würde auch durch Benutzung künftig keine ausreichende Unterscheidungskraft erlangen

Das Gericht schloss daraus, dass das fragliche Zeichen nicht über die für seine Eintragung nach der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke* erforderliche Unterscheidungskraft verfügt. Außerdem konnte Coca-Cola nicht nachweisen, dass das Zeichen infolge seiner Benutzung Unterscheidungskraft erlangt hätte.

Unter diesen Umständen weist das Gericht die Klage von Coca-Cola insgesamt ab.

Erläuterungen

* -  Verordnung (EG) Nr. 207/2009 des Rates vom 26. Februar 2009 über die Gemeinschaftsmarke (ABl. L 78, S. 1).

 

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2016
Quelle: Gericht der Europäischen Union/ra-online

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