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Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Entschädigungsleistungen eines Dritten für entgangenen Arbeitslohn auch dann steuerpflichtig sind, wenn es noch gar nicht zum Vertragsabschluss gekommen war.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war Vorstandsmitglied einer Bank und sollte nach einer geplanten Fusion mit einer anderen Bank eine Vorstandsposition im neuen Unternehmen erhalten. Auf Anordnung des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen kündigte die Bank dem Kläger jedoch fristlos, so dass er den anvisierten Vorstandsposten nicht übernehmen konnte. Nachdem das Verwaltungsgericht festgestellt hatte, dass diese Anordnung rechtswidrig war, nahm der Kläger die BaFin als Rechtsnachfolgerin des Bundesaufsichtsamts für das Kreditwesen auf
Das Finanzamt behandelte die Zahlung als steuerpflichtigen
Das Finanzgericht Münster folgte dem nicht und wies die Klage ab. Die Entschädigungszahlungen seien als steuerpflichtiger
Unerheblich sei auch, dass der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.08.2015
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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Dokument-Nr. 21463
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