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Das Finanzamt darf eine Steuererstattung nicht vom Kontoinhaber zurückfordern, wenn der nicht mit dem Kontoinhaber identische Steuerpflichtige diese Kontonummer in seiner Einkommensteuererklärung angegeben hatte. Dies entschied das Finanzgericht Münster.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der geschiedene
Das Finanzgericht Münster gab der Klägerin Recht. Die Angabe der Kontonummer in der Steuererklärung stelle eine wirksame Zahlungsanweisung und damit einen Rechtsgrund für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2011
Quelle: Finanzgericht Münster/ra-online
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