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Geben Ehegatten in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung ausdrücklich die Anweisung, dass die Steuererstattung auf das Bankkonto des Ehemannes erfolgen soll, darf das Finanzamt nach einer Trennung der Eheleute nicht den dem Ehemann zur Hälfte zustehenden Erstattungsbetrag auf Anweisung der Ehefrau schuldbefreiend auf ein anderes Konto leisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall hatten Eheleute in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung ein dem Ehemann zuzurechnendes
Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf konnte das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2011
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online
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Dokument-Nr. 11748
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