wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2010
4 K 3880/09 -

FG Düsseldorf: Finanzamt kann Steuererstattung nicht schuldbefreiend auf ein falsches Konto auszahlen

Gemeinsame Einkommensteuererklärung verlangt Auszahlung ausdrücklich auf das Konto des Ehemanns

Geben Ehegatten in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung ausdrücklich die Anweisung, dass die Steuererstattung auf das Bankkonto des Ehemannes erfolgen soll, darf das Finanzamt nach einer Trennung der Eheleute nicht den dem Ehemann zur Hälfte zustehenden Erstattungsbetrag auf Anweisung der Ehefrau schuldbefreiend auf ein anderes Konto leisten. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatten Eheleute in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung ein dem Ehemann zuzurechnendes Bankkonto als Überweisungskonto für Steuererstattungen angegeben. Nachdem sich die Eheleute getrennt hatten, wandte sich die Ehefrau telefonisch an das Finanzamt und benannte eine davon abweichende, allein ihr zustehende Kontoverbindung. Das Finanzamt überwies den Erstattungsbetrag auf das von der Ehefrau benannte Konto.

Finanzamt darf hälftigen Anteil des Erstattungsanspruchs des Ehemanns nicht schuldbefreiend auf das Konto der Ehefrau zahlen

Nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf konnte das Finanzamt hinsichtlich des auf den Ehemann entfallenden hälftigen Anteils an dem Erstattungsanspruch nicht schuldbefreiend auf das Konto der Ehefrau zahlen. In der gemeinsamen Einkommensteuererklärung hätten beide Eheleute die Auszahlung auf das dem Ehemann zustehende Konto beantragt. Auf Grund dieser ausdrücklichen Anweisung beider Ehegatten in der gemeinsamen Einkommensteuererklärung durfte das Finanzamt den dem Ehemann zur Hälfte zustehenden Erstattungsbetrag nicht auf ein anderes Konto leisten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2011
Quelle: Finanzgericht Düsseldorf/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Duesseldorf_4-K-388009_FG-Duesseldorf-Finanzamt-kann-Steuererstattung-nicht-schuldbefreiend-auf-ein-falsches-Konto-auszahlen~N11748

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11748 Dokument-Nr. 11748

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.