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Das Finanzamt kann eine versehentlich zu viel angerechnete und an den Steuerpflichtigen erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Zu diesem Zeitpunkt entsteht der Rückforderungsanspruch, der in fünf Jahren verjährt. Auf den Zeitpunkt der Änderung der Anrechnungsverfügung kommt es nicht an. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das
Der Bundesfinanzhof hat das Urteil des Finanzgerichts, das diese
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.01.2012
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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