wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Köln, Urteil vom 28.09.2016
3 K 2206/13 und 13 K 2205/13 (Urteil vom 25.08.2016) -

Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und Journalisten zulässig

Steuerabzug vom Honorar erfolgt auch bei Vorliegen eines "total buy out"

Überlassen ausländische Autoren oder Journalisten einem deutschen Medienunternehmen ihre Werke zur umfassenden Nutzung, ist ein Steuerabzug nach § 50 a EStG vom Honorar vorzunehmen. Das gilt auch für den Fall, dass ein sogenannter "total buy out" vorliegt, d. h. sämtliche Rechte gegen eine Pauschalvergütung übertragen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln hervor.

In den zugrunde liegenden Verfahren wendeten sich die Kläger gegen den Steuerabzug des Finanzamts mit der Begründung, dass die umfassende Rechteüberlassung steuerrechtlich den Verkauf der Rechte am Werk darstelle. Die Vorschrift des § 50 a Abs. 1 Nr. 3 EStG unterwerfe jedoch nur die Nutzungsüberlassung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und nicht deren Verkauf dem Steuerabzug.

Deutsches Urheberrecht steht Rechteverkauf entgegen

Dem sind die beiden Senate des Finanzgerichts Köln nicht gefolgt. Sowohl der 3. Senat als auch der für Körperschaften zuständige 13. Senat vertraten die Auffassung, dass das anzuwendende deutsche Urheberrecht (§ 29 UrhG) einem Rechteverkauf entgegen stehe. Die Verfahren wurden von der OFD Karlsruhe in ihrer Verfügung vom 29. April 2014 (S 2303/41 - St 142/St 136) als Musterverfahren hinsichtlich der Rechteüberlassung durch Fotomodelle aufgeführt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.01.2017
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/FinG-Koeln_3-K-220613-und-13-K-220513-Urteil-vom-25082016_Steuerabzug-auch-bei-umfassender-Rechteueberlassung-auslaendischer-Autoren-und-Journalisten-zulaessig.news23731.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23731 Dokument-Nr. 23731

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.