kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Verluste, die ein (Hobby)Autor wegen der Veröffentlichung eines Buches mit Kurzgeschichten erzielt hat, sind steuerlich nicht anzuerkennen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger ist als Logopäde selbständig tätig. Für die Jahre 2008, 2009 und 2010 machte er auch Aufwendungen für seine Autorentätigkeit geltend, u.a. Publikationskosten, Fahrtkosten, Kosten für ein Arbeitszimmer und die Geschäftsausstattung (insgesamt rund 11.000 Euro). Einnahmen erklärte er keine. Im Jahr 2011 gab er seine Autorentätigkeit auf.
Für die Einkommensteuerveranlagung prüfte das beklagte
Dagegen legte der Kläger Einspruch ein, der - mangels Begründung - mit Einspruchsentscheidung als unbegründet zurückgewiesen wurde. Mit seiner Klage machte der Kläger im Wesentlichen geltend, er habe mit einem Verlag einen Autorenvertrag geschlossen. Dies belege seine
Das Finanzgericht wies die Klage als unbegründet ab und führte zur Begründung aus, der Kläger habe nicht den Nachweis führen können, dass er mit seiner Autorentätigkeit eine
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.10.2013
Quelle: Finanzgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Neustadt-Weinstrasse_2-K-140912_Hobbyautor-kann-Verluste-nicht-steuerlich-absetzen~N16950
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16950
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.