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Wer seine Abwasseranlage mittels einer Rohrleitungskamera auf Dichtheit prüfen lässt, erhält eine Steuerermäßigung von 20 % der Kosten. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.
In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte ein Hauseigentümer für die Dichtheitsprüfung der
Dem folgte das Finanzgericht Köln nicht und gewährte dem Kläger die beantragte
Nach § 35 a Abs. 3 EStG vermindert sich für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen die tarifliche Einkommensteuer auf Antrag um 20 % der Lohnaufwendungen, derzeit höchstens 1.200 Euro, soweit die Kosten nicht anderweitig abziehbar sind. Voraussetzung für die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2013
Quelle: Finanzgericht Köln/ra-online
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