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Die entgeltliche Abgabe von Süßigkeiten und (alkoholischen) Getränken auf innergemeinschaftlichen Flügen unterliegt grundsätzlich der Umsatzbesteuerung, während es sich bei der im Beförderungspreis eingeschlossenen Bordverpflegung um eine unselbständige Nebenleistungen der Fluggastbeförderung handelt, die nicht der Umsatzbesteuerung unterliegt. Dies entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg.
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte sich im zugrunde liegenden Verfahren mit der Frage zu befassen, inwiefern entgeltliche Restaurationsleistungen an Bord von Luftverkehrsmitteln umsatzsteuerlich relevant sind.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die entgeltliche Abgabe von standardisiert hergestellten und ausgegebenen
Die von der Klägerin des Verfahrens erwogene entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung bei der Abgabe von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2013
Quelle: Finanzgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 15687
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