wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 06.10.2016
3 K 2692/15 -

Finanzamt darf bestandskräftige Steuerfestsetzung bei mechanischem Versehen ändern

Falsche Vorstellung über Verarbeitung eingegebener Daten berechtigt zur Korrektur der Steuerfestsetzung zulasten des Steuerpflichtigen

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass das Finanzamt berechtigt ist, eine bestandskräftige Steuerfestsetzung bei einer falschen Vorstellung über die Verarbeitung der eingegebenen Daten zulasten der Steuerpflichtigen zu ändern.

Die Kläger, Eheleute, haben in ihrer Steuererklärung für 2011 unter Mitwirkung eines Steuerberaters in Anlage KAP Zeile 7 Kennzahl 10 die Summe der in den Steuerbescheinigungen verschiedener Banken ausgewiesenen Kapitalerträge erklärt und in Kennzahl 20 irrtümlich nur den in der Steuerbescheinigung einer Bank als unter Kennzahl 20 einzutragenden Betrag angegeben. Bei Durchführung der Veranlagung gab die Sachbearbeiterin die in Zeile 7 erklärten Beträge manuell in das automatische Datenverarbeitungssystem ein. Dies führte bei der Erstellung des Einkommensteuerbescheids dazu, dass nicht mehr die unter Kennzahl 10 erklärte Summe aller Kapitalerträge, sondern nur noch der in Kennzahl 20 erklärte Kapitalertrag als Einkünfte erfasst und der Besteuerung unterworfen worden ist. Die mit der Prüfberechnung ausgegebenen 25 Dokumentationshinweise erledigte die Sachbearbeiterin mit "ok" und ihr Sachgebietsleiter gab den Fall frei. Im Rahmen einer Sicherheitsrevision beim beklagten Finanzamt wurde festgestellt, dass die Eintragung in Zeile 7 Kennzahl 20 nicht den in den Steuerbescheinigungen ausgewiesenen Einkünfte aus Kapitalvermögen entspreche und das Finanzamt diesen Fehler übernommen habe. Daraufhin änderte dieses den bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid für 2011.

Berichtigung war verschuldensunabhängig und damit zulässig

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass das Finanzamt die bestandskräftige Steuerfestsetzung nach § 129 Abgabenordnung ändern durfte. Ein mechanisches Versehen sei "eine ähnliche offenbare Unrichtigkeit", wenn die Eintragung des falschen Werts auf einer Unkenntnis über die richtige Eingabe zutreffend beurteilter Auswirkungen oder des zutreffend beurteilten Sachverhalts beruhe, wie im Streitfall. Die Sachbearbeiterin habe über die Bedeutung von ihr eingegebener Schlüsselzahlen zur Datenverarbeitung geirrt und unbeabsichtigt, unrichtige Werte eingegeben bzw. insoweit die fehlerhaften Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernommen. Der technische Ablauf der Verarbeitung der erklärten bzw. eingegebenen Daten sei nicht bekannt gewesen. Die Sachbearbeiterin und ihr Sachgebietsleiter hätten von den in Zeile 7 Kennzahl 20 einzutragenden Werten eine falsche Vorstellung gehabt. Damit sei die Übernahme des in der Steuererklärung angegebenen Betrags ein mechanischer Fehler, der auf einer irrigen Vorstellung des Ablaufs des Rechenprogramms und der nachgereichten Anlage KAP beruhe. Eine Berichtigung sei verschuldensunabhängig und damit zulässig, wenn sowohl die Sachbearbeiterin als auch ihr Sachgebietsleiter oberflächlich gearbeitet haben, indem sie die Prüfberechnung nicht näher angeschaut und die dort ausgewiesenen Einkünfte aus Kapitalvermögen keiner Plausibilitätskontrolle unterzogen haben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.02.2017
Quelle: Finanzgericht Baden-Württemberg/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/FinG-Baden-Wuerttemberg_3-K-269215_Finanzamt-darf-bestandskraeftige-Steuerfestsetzung-bei-mechanischem-Versehen-aendern~N23814

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23814 Dokument-Nr. 23814

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.