kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Deutschland darf die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehende Gewährung einer Ausbildungsförderung für ein Studium in einem anderen Mitgliedstaat nicht allein davon abhängig machen, dass der Antragsteller vor Studienbeginn drei Jahre lang ununterbrochen in Deutschland gewohnt hat. Ein solches Erfordernis birgt die Gefahr des Ausschlusses von Studierenden mit hinreichenden anderen sozialen oder wirtschaftlichen Bindungen an die deutsche Gesellschaft. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
In
Zwei deutsche Gerichte möchten vom Gerichtshof wissen, ob dieses Erfordernis eines dreijährigen ununterbrochenen Wohnsitzes gegen das Recht der Unionsbürger auf Freizügigkeit verstößt. Die bei diesen Gerichten anhängigen Rechtsstreitigkeiten betreffen zwei deutsche Studierende, denen die Finanzierung ihres kompletten Studiums im
Mit seinem Urteil antwortet der Gerichtshof, dass einer nationalen Regelung wie der in
Der Gerichtshof weist darauf hin, dass ein Mitgliedstaat, wenn er ein System vorsieht, nach dem Auszubildende bei einer Ausbildung in einem anderen Mitgliedstaat eine
Die deutsche Regierung hat im vorliegenden Fall geltend gemacht, dass das Erfordernis eines dreijährigen ununterbrochenen Wohnsitzes gerechtfertigt sei, da es gewährleiste, dass die
Der Gerichtshof sieht es zwar als legitim an, dass ein Mitgliedstaat nur Studierende fördert, die eine hinreichende Integration in die Gesellschaft dieses Staates nachgewiesen haben, doch ist das fragliche Erfordernis zu allgemein und einseitig und geht somit über das zur Erreichung des verfolgten Ziels Erforderliche hinaus.
Dieses Erfordernis birgt nämlich die Gefahr, dass Studierende, die zwar unmittelbar vor Beginn des Auslandsstudiums nicht drei Jahre lang ihren
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2013
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-52311-und-C-58511_Gewaehrung-von-Ausbildungsfoerderung-fuer-Studium-in-anderem-Mitgliedstaat-darf-nicht-von-Wohnsitzerfordernis-abhaengig-sein~N16310
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16310
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.