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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 10.01.2013
BVerwG 5 C 19.11 -

BAföG nur für Studium innerhalb der EU

Deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz erhält keine Ausbildungsförderung

Eine deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in der Schweiz kann kein BAföG für ein Studium in Liechtenstein beanspruchen. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein Anspruch der Klägerin bereits daran scheitere, dass die Klägerin das Studium der Betriebswirtschaftslehre nicht an einer Ausbildungsstätte in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz absolviert hat. In diesen Ländern wäre eine Förderung möglich. Besondere Umstände, die eine Ausbildungsförderung für deutsche Staatsangehörige mit ständigem Wohnsitz im Ausland zulassen, seien ebenfalls nicht gegeben.

Aufnahme des Studiums an einer nur 80 km vom Wohnort entfernten Ausbildungsstätte zumutbar

Das Studium der Betriebswirtschaft sei auch im Inland durchführbar, stellten die Bundesrichter fest. Eine geeignete Ausbildungsstätte befinde sich im entschiedenen Fall beispielsweise in Konstanz und damit nur 80 Kilometer vom schweizerischen Wohnort der Klägerin entfernt. Der Besuch einer inländischen Ausbildungsstätte sei der Klägerin daher noch zumutbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.04.2013
Quelle: Landesanwaltschaft Bayern/ra-online

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