kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Die Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls muss aufgeschoben werden, wenn für die betreffende Person aufgrund der Haftbedingungen in dem Mitgliedstaat, in dem der Haftbefehl ausgestellt wurde, eine echte Gefahr unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung besteht. Kann das Vorliegen einer solchen Gefahr nicht innerhalb einer angemessenen Frist ausgeschlossen werden, muss die mit der Vollstreckung des Haftbefehls betraute Behörde darüber entscheiden, ob das Übergabeverfahren zu beenden ist. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
In der Rechtssache C-404/15 hat ein ungarischer Ermittlungsrichter gegen Herrn Pál Aranyosi, einen ungarischen Staatsangehörigen, zur Ermöglichung seiner strafrechtlichen Verfolgung wegen zwei Einbruchdiebstählen, die er in Ungarn begangen haben soll, zwei Europäische Haftbefehle erlassen.
In der Rechtssache C-659/15 PPU hat ein rumänisches Gericht gegen Herrn Robert Cãldãraru einen Europäischen
Da beide Personen in Deutschland festgenommen wurden, ist es Sache der deutschen Behörden, die Haftbefehle zu prüfen.
Nach den Erkenntnissen des mit der Frage, ob die Haftbefehle zu vollstrecken sind, befassten Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen verstoßen die Haftbedingungen, denen Herr Aranyosi und Herr Cãldãraru in ungarischen bzw. rumänischen Haftanstalten unterliegen könnten, gegen die Grundrechte, insbesondere gegen das Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat nämlich Rumänien und Ungarn mit Urteilen vom 10. Juni 2014 und vom 10. März 2015 zur Last gelegt, aufgrund der Überbelegung ihrer Haftanstalten gegen die Grundrechte verstoßen zu haben.
Das Hanseatische Oberlandesgericht in Bremen möchte vom Gerichtshof der Europäischen Union wissen, ob unter solchen Umständen die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle abgelehnt oder davon abhängig gemacht werden kann oder muss, dass der Ausstellungsmitgliedstaat Informationen erteilt, die es ermöglichen, die Vereinbarkeit der Haftbedingungen mit den Grundrechten zu überprüfen.
Da sich Herr Cãldãraru derzeit in Deutschland in Haft befindet, ist in seinem Fall das in der Verfahrensordnung des Gerichtshofs vorgesehene Eilvorabentscheidungsverfahren angewandt worden. Da sich Herr Aranyosi derzeit nicht in Haft befindet, ist in seinem Fall dieses Verfahren nicht angewandt worden. Da beide Rechtssachen den gleichen Gegenstand betreffen, hat der Gerichtshof gleichwohl entschieden, sie zu gemeinsamem Urteil zu verbinden.
In seinem Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass das absolute Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung zu den vom Unionsrecht geschützten Grundrechten gehört. Sofern die für die Vollstreckung des Haftbefehls zuständige Behörde über Anhaltspunkte dafür verfügt, dass eine echte
Ergibt sich eine solche
Um beurteilen zu können, ob dies bei dem Betroffenen der Fall ist, muss die für die Vollstreckung des Haftbefehls zuständige Behörde die ausstellende Behörde um die unverzügliche Übermittlung aller notwendigen Informationen in Bezug auf die Haftbedingungen bitten.
Stellt die für die Vollstreckung des Haftbefehls zuständige Behörde anhand der erteilten Informationen oder aller übrigen Informationen, über die sie verfügt, fest, dass für die Person, gegen die sich der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.04.2016
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-40415-und-C-65915_Vollstreckung-eines-Europaeischen-Haftbefehls-muss-bei-drohender-unmenschlicher-oder-erniedrigender-Behandlung-aufgeschoben-werden~N22458
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22458
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.