kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein EU-Mitgliedsstaat darf die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines Europäischen Haftbefehls nicht allein seinen eigenen Staatsangehörigen vorbehalten. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Der Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl* sieht vor, dass die Mitgliedstaaten grundsätzlich verpflichtet sind, einen derartigen
Nach der französischen Rechtsvorschrift, die diesen Rahmenbeschluss umsetzt, besteht die Möglichkeit, die Vollstreckung eines aus einem solchen Grund erlassenen Haftbefehls abzulehnen, nur für französische
Die Cour d’appel d’Amiens (Frankreich) ist mit einem Verfahren befasst, das die Vollstreckung eines am 14. September 2006 vom Strafgericht Lissabon (Portugal) gegen Herrn Lopes Da Silva Jorge ausgestellten Europäischen Haftbefehls betrifft. Das portugiesische Gericht hatte im Jahr 2003 Herrn Lopes Da Silva Jorge, einen portugiesischen Staatsangehörigen, wegen Drogenhandels zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt. Aus dem Vorabentscheidungsersuchen ergibt sich, dass er seit 2009 mit einer französischen Staatsangehörigen verheiratet ist und mit ihr in Frankreich wohnt. Außerdem ist er seit Februar 2008 bei einer französischen Firma unbefristet als Kraftfahrer im Nahverkehr angestellt.
Da Herr Lopes Da Silva Jorge mit einer Übergabe an die portugiesischen Behörden nicht einverstanden ist, hat er unter Berufung auf den in Rede stehenden Ablehnungsgrund für die Vollstreckung des Europäischen Haftbefehls und sein in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten verankertes Recht auf Achtung seines Privat- und Familienlebens beantragt, seine Haft in Frankreich zu verbüßen. Am 20. Mai 2010 wurde er vom Generalstaatsanwalt bei der Cour d’appel d’Amiens, nachdem dieser ihn über den Inhalt des Haftbefehls in Kenntnis gesetzt hatte, in Haft genommen.
Die Cour d’appel d’Amiens möchte vom Gerichtshof wissen, ob die französische Regelung – die die Möglichkeit, die Übergabe einer Person abzulehnen, um eine gegen diese Person in einem anderen Mitgliedstaat verhängte Freiheitsstrafe im Inland zu vollstrecken, nur französischen Staatsangehörigen vorbehält,
In seinem Urteil weist der Gerichtshof darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zwar grundsätzlich verpflichtet sind, einen Europäischen
Mit Urteil vom 6. Oktober 2009 hat der Gerichtshof bereits in Abweichung vom Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung entschieden, dass ein Mitgliedstaat die Vergünstigung der auf diesem Grund beruhenden Nichtvollstreckung eines Europäischen Haftbefehls auf seine Staatsangehörigen oder Angehörige anderer Mitgliedstaaten, die sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Inland aufgehalten haben, beschränken kann. Diese Voraussetzung kann nämlich gewährleisten, dass die gesuchte Person in den Vollstreckungsmitgliedstaat hinreichend integriert ist.
Die Mitgliedstaaten können jedoch den genannten Grund für die Nichtvollstreckung des Haftbefehls nicht, ohne gegen das Verbot einer
Diese Feststellung bedeutet nicht, dass dieser Staat die Vollstreckung eines Haftbefehls, der gegen eine Person erlassen wurde, die sich in seinem Hoheitsgebiet aufhält oder dort wohnt, zwangsläufig verweigern muss. Ist diese Person in die Gesellschaft dieses Mitgliedstaats ähnlich wie ein Inländer integriert, muss die vollstreckende Justizbehörde jedoch prüfen können, ob ein legitimes Interesse an der Vollstreckung der im Ausstellungsmitgliedstaat (Portugal) verhängten Strafe im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsmitgliedstaats (Frankreich) besteht.
Im Übrigen kann der von Frankreich geltend gemachte Umstand, dass es sich nach seinem derzeitigen innerstaatlichen Recht**** nur dann verpflichten könne, die Strafe einer in einem anderen Mitgliedstaat verurteilten Person zu vollstrecken, wenn diese Person die französische
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.09.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/EuGH_C-4211_Europaeischer-Haftbefehl-Mitgliedsstaat-darf-Verguenstigung-der-Nichtvollstreckung-nicht-allein-eigenen-Staatsangehoerigen-vorbehalten~N14108
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 14108
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.