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Ein Palästinenser, der gezwungen war, das Einsatzgebiet des UNRWA zu verlassen, wo ihm der Beistand dieser Organisation nicht länger gewährt werden kann, kann als Flüchtling anerkannt werden, ohne dass er zum Nachweis verpflichtet wäre, dass er Verfolgung fürchtet. Hat eine solche Person das Einsatzgebiet des UNRWA freiwillig verlassen, kann sie nur dann als Flüchtling anerkannt werden, wenn sie zum Nachweis verpflichtet ist, dass sie Verfolgung fürchtet. Dies entschied der Gerichtshof der Europäischen Union.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Organisation der Vereinten Nationen hat das Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten (UNRWA) errichtet, um vertriebenen Palästinensern, die sich im Libanon, in Syrien, in Jordanien, im Westjordanland und im Gazastreifen befinden, Hilfe und
Die
Die Richtlinie sieht unter Verweis auf die
Mehrere Staatenlose palästinensischer Herkunft mussten die Flüchtlingslager des
Da die palästinensischen Antragsteller die Flüchtlingseigenschaft erlangen wollten, wandten sie sich an das Fõvárosi Bíróság (Hauptstädtisches Gericht Budapest), das vom Gerichtshof wissen möchte, ob unter den gegebenen Umständen diese Personen im Gebiet der Union automatisch als
Mit seinem Urteil vom heutigen Tag weist der Gerichtshof erstens darauf hin, dass Personen, die zur Zeit den Schutz des
Der Gerichtshof stellt zweitens klar, in welchen Fällen davon ausgegangen werden kann, dass der
In diesem Zusammenhang sei ein palästinensischer Flüchtling dann als gezwungen anzusehen, das
Drittens antwortet der Gerichtshof, dass dann, wenn der
Schließlich betont der Gerichtshof, dass der Umstand, dass eine Person ipso facto den Schutz der Richtlinie genießt, jedoch keinen bedingungslosen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling begründe. Zwar bräuchten die Berechtigten nicht notwendigerweise nachzuweisen, dass sie Verfolgung fürchten, sie müssten jedoch, wie im vorliegenden Fall, einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling stellen, der von den zuständigen Behörden zu prüfen ist. Im Rahmen dieser Prüfung müssten diese nicht nur untersuchen, ob der Antragsteller tatsächlich den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2012
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Union/ra-online
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Dokument-Nr. 14922
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