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Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass der Sozialhilfeträger die Kosten für die PC-Schulung eines blinden behinderten Menschen im Umfang von 20 Stunden zu tragen hat, um die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen.
Das
Das Bayerische Landessozialgericht hat in Falle eines blinden behinderten Menschen klargestellt, dass eine
Das Bayerische Landessozialgericht hat verdeutlicht, dass sich die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 17651
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