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Ein Sehbehinderter hat im Rahmen der Eingliederungshilfe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII Anspruch auf Versorgung mit einer Zweitkamera für ein Bildschirmlesegerät (Tafelkamera), wenn diese erforderlich und geeignet ist, ihm den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls ist
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass ein sehbehinderter Mensch im Rahmen der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.12.2010
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 10793
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