wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.06.2013
L 16 AS 847/12 -

Unionsbürger haben Anspruch auf Hartz IV

Bayerisches Landes­sozial­gericht hält Leistungsausschluss für europarechtswidrig

Unionsbürger, die nur zum Zweck der Arbeitssuche nach Deutschland kommen, sollen nach dem SGB II keinen Anspruch auf Hartz IV-Leistungen haben. Diesen Ausschluss hat das Bayerische Landes­sozial­gericht als europarechtswidrig angesehen und einem italienischen Staatsbürger Arbeitslosengeld II zugesprochen. Um eine einheitliche Rechtspraxis herzustellen muss nun das Bundessozialgericht in Kassel entscheiden.

Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen haben im Wesentlichen alle erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die sich berechtigt in Deutschland aufhalten. Die Staatsangehörigkeit spielt dabei keine Rolle. Um zu vermeiden, dass ausländische Staatsbürger nach Deutschland einreisen, nur um hier Leistungen als Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) zu erhalten, enthält § 7 SGB II für diese Fälle einen Anspruchsausschluss.

Anspruchsausschluss und Freizügigkeit der Unionsbürger

Bürger der Europäischen Union genießen Freizügigkeit und haben ein Recht auf Gleichbehandlung in allen Staaten der Union. Wie lassen sich diese Grundsätze mit dem genannten Leistungsausschluss in Einklang bringen? Dazu war in der Vergangenheit keine einheitliche Rechtsprechung ergangen.

Italienischem Staatsbürger werden Leistungen unter Berufung auf Leistungsausschluss versagt

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein italienischer Staatsbürger vor Jahren in Deutschland gearbeitet, war 2003 in seine Heimat zurückgekehrt und hatte dort bei seiner Schwester gelebt. Anfang 2011 kehrte er nach Deutschland zurück und beantragte Hartz IV. Zunächst erhielt er diese Leistung. Als jedoch umfangreiche Krankenbehandlungen anfielen, wurde ihm die weitere Leistung versagt unter Berufung auf den Leistungsausschluss.

Ausschluss ist europarechtswidrig

Diese Entscheidung hob das Bayerische Landessozialgericht wegen Verstoßes gegen das Recht der Europäischen Union auf und sprach dem italienischen Staatsbürger die Hartz IV-Leistungen zu.

Weil in vergleichbaren Fällen andere Landessozialgerichte gegenteilig entschieden hatten, ließ das Bayerische Landessozialgericht die Revision zum Bundessozialgericht zu.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.10.2013
Quelle: Sozialgerichtsbarkeit/Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerisches-LSG_L-16-AS-84712_Unionsbuerger-haben-Anspruch-auf-Hartz-IV.news16982.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 16982 Dokument-Nr. 16982

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.