wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 19.11.2014
L 15 VS 19/11 -

Nierenkarzinom eines Radarmechanikers der Bundeswehr kann als Schädigungsfolge anerkannt werden

Auch Schild­drüsen­erkrankung ist im Sinne einer Kannversorgung als Folge einer Wehr­dienst­schädigung anzuerkennen

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass ein Nierenkarzinom bei einem Radarmechaniker der Bundeswehr mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf die Strahlenbelastung zurückzuführen und die Erkrankung damit als Folge einer Wehr­dienst­schädigung anzuerkennen ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war als Berufssoldat bei der Bundeswehr als Radarmechaniker tätig. Er beantragte 2002 die Feststellung von Schädigungsfolgen nach dem Soldatenversorgungsgesetz für eine Erkrankung der Schilddrüse und ein Nierenzellkarzinom. Die beklagte BRD lehnte dies mit Bescheid 2003 und Beschwerdebescheid 2008 ab, weil der Kläger bei seiner Tätigkeit als Radarmechaniker zwar Röntgenstrahlung und radioaktiver Leuchtfarbe ausgesetzt gewesen sei, die Gesamtdosis der Strahlenbelastung aber für die gesundheitliche Schädigung nicht ausreiche. Ein Ursachenzusammenhang sei nicht wahrscheinlich.

SG: Schädigung der Niere konnte nicht durch Strahlung erfolgen

Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht wurde ein Gutachten nach § 109 SGG eingeholt, das die Ansprüche des Klägers stützte. Das Sozialgericht lehnte den Anspruch des Klägers aber 2011 ab, weil der Kläger nach den vorliegenden Strahlenmessungen der Beklagten nur im oberen Bereich des Oberkörpers einer Strahlung ausgesetzt gewesen sei und eine Schädigung der Niere daher nicht durch die Strahlung verursacht worden sein könne.

LSG: Erkrankungen müssen als Wehrdienstschädigung anerkannt werden

Das Bayerische Landessozialgericht hat die Entscheidung des Sozialgerichts und der Beklagten aufgehoben und die Beklagte verpflichtet, das Nierenzellkarzinom und die daraus resultierenden Folgen sowie das Schilddrüsenadenom als Wehrdienstschädigung anzuerkennen.

Nierenzellkarzinom ist hinreichend wahrscheinlich auf Strahlenexposition zurückzuführen

Das Landessozialgericht hat sich dabei auf das erstinstanzlich eingeholte Gutachten gestützt, das im Einklang mit den Vorgaben des Berichts der Radarkommission stehe. Das Nierenzellkarzinom sei hinreichend wahrscheinlich auf die Strahlenexposition des Klägers als Radarmechaniker zurückzuführen. Die Schilddrüsenerkrankung sei im Sinne einer sogenannten Kannversorgung als Folge einer Wehrdienstschädigung anzuerkennen. Mit den Einwendungen der Beklagten gegen das Gutachten hat sich das Gericht dabei ausführlich auseinander gesetzt und dabei auch kritisch Stellung zu dem prozessualen Vorgehen der Beklagten genommen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.05.2015
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-LSG_L-15-VS-1911_Nierenkarzinom-eines-Radarmechanikers-der-Bundeswehr-kann-als-Schaedigungsfolge-anerkannt-werden~N21011

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21011 Dokument-Nr. 21011

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.