wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 03.06.2016
L 1 R 679/14 -

Selbstständiger Versicherungsmakler ist bei Anbindung an Maklerpool renten­versicherungs­pflichtig

Makler ist wirtschaftlich von Maklerpool abhängig und somit sozial schutzbedürftig

Das Bayerische Landessozialgericht hat entschieden, dass für einen selbstständigen Versicherungsmakler, der an einen Maklerpool angebunden ist, Renten­versicherungs­pflicht besteht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist selbstständiger Versicherungsmakler. Er vermittelt Versicherungen diverser Versicherungsunternehmen an zahlreiche Endkunden. Dabei ist er an einen sogenannten Maklerpool angebunden. Hierbei handelt es sich um eine Gesellschaft, die für den Kläger u.a. die Verbindung zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften herstellt, die Provisionen unter Einbehalt eines Eigenanteils abrechnet und ihm diverse Verwaltungsarbeiten abnimmt. Der Träger der Rentenversicherung stufte den Kläger daher als rentenversicherungspflichtig ein.

Makler bedarf wie abhängig Beschäftigter des Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung

Das Bayerische Landessozialgericht hat diese Einschätzung - wie schon das Sozialgericht Landshut - bestätigt. Selbstständige sind in der Rentenversicherung versicherungspflichtig, wenn sie - wie der Kläger - keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind. Auftraggeber sind hier nicht die vielen Endkunden des Versicherungsmaklers, sondern der Maklerpool. Entscheidend hierfür ist, dass der Kläger wirtschaftlich von diesem abhängig und damit sozial schutzbedürftig ist. Durch den Maklerpool erlangt der Kläger Zugang zu den einzelnen Versicherungsgesellschaften. Er kann den Endkunden durch die Zusammenarbeit mit dem Maklerpool bessere Angebote unterbreiten. Schließlich ist er auch auf die Erledigung der Verwaltungsarbeiten durch diesen angewiesen. Sein Geschäftsmodell steht und fällt mit der Anbindung an den Maklerpool. Er bedarf damit ähnlich wie ein abhängig Beschäftigter des Schutzes der gesetzlichen Rentenversicherung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2016
Quelle: Bayerisches Landessozialgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/Bayerisches-LSG_L-1-R-67914_Selbststaendiger-Versicherungsmakler-ist-bei-Anbindung-an-Maklerpool-rentenversicherungspflichtig~N22821

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22821 Dokument-Nr. 22821

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.