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Das Sozialgericht Heilbronn hat entschieden, dass ein Heilbronner Inkassounternehmen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von über 40.000 Euro nachzahlen muss, da das Unternehmen eine Vertriebsmitarbeiterin im Außendienst als "Scheinselbstständige" beschäftigt hatte.
In dem vorliegenden Fall führte der beklagte
Das klagende
Das Sozialgericht Heilbronn wies die Klage jedoch ab. Die Merkmale einer abhängigen
Beschäftigung ist die nichtselbständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis. Anhaltspunkte für eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.12.2013
Quelle: Sozialgericht Heilbronn/ra-online
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Dokument-Nr. 17353
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