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Werfen die Mieter einer Wohnung während eines laufenden Rechtsstreits wegen der Mietvertragskündigung den Kündigungswiderspruch am letzten Tag der Frist um 18.05 Uhr in den Briefkasten der Vermieter, so ist der Kündigungswiderspruch rechtzeitig zugegangen. Denn der Vermieter muss damit rechnen, dass die Mieter die Frist vollständig ausschöpfen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Rechtsstreits mit ihrem Vermieter wegen der
Der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschied, dass die Entscheidung des Landgerichts München II, wonach der Kündigungswiderspruch rechtzeitig zugegangen sei, nicht willkürlich war. Es führte weiter aus, dass eine Erklärung dann zugegangen ist, wenn sie so in den Bereich des Empfängers gelangt ist, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, vom Inhalt der Erklärung Kenntnis zu nehmen. Danach gehe ein in den
Davon ausgehend sei es nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofs nicht zu beanstanden gewesen, dass das Landgericht den rechtzeitigen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.04.2014
Quelle: Bayerischer Verfassungsgerichtshof, ra-online (zt/NJW 1993, 518/rb)
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Dokument-Nr. 18023
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