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Einem Metzger hätte das betäubungslose Schlachten ("Schächten") aus religiösen Gründen in begrenztem Umfang stattgegeben werden müssen. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
Im vorliegenden Fall hatte der Kläger für das muslimische
Anders als in den Vorjahren, in denen er eine
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden schließlich, dass dem Kläger jedenfalls für das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.07.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ ra-online
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Dokument-Nr. 12017
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