wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.12.2013
7 ZB 13.1817 -

Bayerischer VGH zur Rund­funk­beitrags­pflicht behinderter und pflegebedürftiger Menschen

Gänzliche Befreiung einkommensschwacher Personen setzt Nachweis der Bedürftigkit durch die hierfür zuständige Behörde voraus

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass die Tatsache, dass die Rund­funks­beitrags­pflicht für Behinderte und Pflegebedürftige, die in Privatwohnungen leben, lediglich ermäßigt wird, während von Rundfunknutzern in Behinderten- und Pflegeheimen gar kein Rundfunkbeitrag erhoben wird, nicht gegen das Gleich­behandlungs­gebot verstößt. Darüber hinaus bedarf es für eine gänzliche Befreiung einkommensschwacher Personen von der Rund­funk­beitrags­pflicht eines Nachweises der Bedürftigkeit durch Vorlage einer Bestätigung der hierfür zuständigen Behörde.

Im zugrunde liegenden Streitfall berief sich die in einer Privatwohnung lebende Klägerin zum einen auf ihre Behinderung und Pflegebedürftigkeit und machte zum anderen geltend, einkommensschwach zu sein. Wegen der Behinderung und Pflegebedürftigkeit hatte ihr die Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) eine Reduzierung des Beitrags auf ein Drittel (5,99 Euro) zugestanden; bei Bezug bestimmter staatlicher Sozialleistungen könne neben der Ermäßigung eine Befreiung beantragt werden. Der Befreiungsantrag der Klägerin wurde abgelehnt, weil sie das Vorliegen der Voraussetzungen hierfür nicht ausreichend nachgewiesen habe.

Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen einer Behinderung gilt nicht als Befreiung, sondern weiterhin als Ermäßigung

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat nun festgestellt, dass die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht wegen einer Behinderung nach den einschlägigen Bestimmungen des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags nicht als Befreiung, sondern als Ermäßigung der Rundfunkbeitragspflicht fort gilt. Die von den Vertragsparteien des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrags und den Länderparlamenten getroffene Regelung gehe auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2000 zurück (BSG, Urt. v. 28.06.2000 - B 9 SB 2/00 R = NJW 2001, 1966). Hierdurch solle einerseits den eingeschränkten Wahrnehmungsmöglichkeiten von Menschen mit Behinderungen, die das Rundfunkangebot nicht in vollem Umfang nutzen können, Rechnung getragen und ihnen ein erleichterter Zugang zu den Rundfunkangeboten ermöglicht werden. Andererseits diene die Regelung dem Ziel, diese Personengruppen durch einen reduzierten Beitrag angemessen an der Rundfunkfinanzierung, die auch die Kosten für den Ausbau und die Bereitstellung barrierefreier Angebote abdecke, zu beteiligen.

Gericht verneint Verstoß gegen Gleichbehandlungsgebot

Eine gänzliche Befreiung einkommensschwacher Personen von der Rundfunkbeitragspflicht setze allerdings den Nachweis der Bedürftigkeit durch Vorlage einer Bestätigung oder eines Bescheids der hierfür zuständigen Behörde oder des Sozialleistungsträgers voraus. Die nicht in dieser Weise nachgewiesene Bedürftigkeit sei auch nicht als besonderer Härtefall anzusehen. Dass die Beitragspflicht in Privatwohnungen lebender Behinderter und Pflegebedürftiger lediglich ermäßigt sei, von Rundfunknutzern in Behinderten- und Pflegeheimen dagegen nach Maßgabe des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags kein Rundfunkbeitrag erhoben werde, verstoße nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2013
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Bayerischer-VGH_7-ZB-131817_Bayerischer-VGH-zur-Rundfunkbeitragspflicht-behinderter-und-pflegebeduerftiger-Menschen.news17324.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17324 Dokument-Nr. 17324

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.