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Die Sendezeitbeschränkung für zwei Folgen der Sendung „MTV I want a famous face“, in denen sich junge Erwachsene Schönheitsoperationen unterziehen, um ihrem jeweiligen Idol ähnlich zu sehen, auf die Nachtzeit zwischen 23 Uhr und 6 Uhr ist zu Recht erfolgt. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof und gab damit der Berufung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien statt.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist Anbieterin des medienrechtlich genehmigten Musikspartenprogramms MTV. Sie klagte gegen die Sendezeitbeschränkung
Der Sendezeitbeschränkung war eine Entscheidung
Nach Auffassung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs konnte die Bayerische Landeszentrale für neue Medien die Sendezeitbeschränkung auf die Bestimmungen des Staatsvertrags über den Schutz
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2011
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
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Dokument-Nr. 11401
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