kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Mit der Ausstrahlung einer Folge der Serie "Sex and the City" vor 20.00 Uhr hat ProSieben gegen jugendschutzrechtliche Vorschriften verstoßen. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des Fernsehsenders gegen einen Beanstandungsbescheid der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) abgewiesen.
ProSieben hatte die Folge „Drei ist einer zuviel“ aus der Serie am 20. Juli 2006 um 18.00 Uhr ausgestrahlt. Die MABB beanstandete nach einer entsprechenden Beschlussfassung der
Die 27. Kammer des Gerichts folgte der Argumentation der Klägerin nicht. Die Ausstrahlung der Folge sei geeignet gewesen, die Entwicklung von Kindern unter 12 Jahren im Sinne des Jugendmedienschutzstaatsvertrages (JMStV) zu beeinträchtigen. Bei der Bewertung dieser Frage stehe der Beklagten zwar kein Beurteilungsspielraum zu. Gleichwohl handele es sich bei der KJM um ein sachverständig besetztes Gremium, dessen Bewertung nur bei mangelnder Plausibilität, Widersprüchlichkeit oder unzutreffender Sachverhaltsermittlung angegriffen werden könne. Unter Berücksichtigung dieses Maßstabs seien die Einwendungen der Klägerin nicht geeignet, die von der KJM gefundene Wertung zu erschüttern. Insbesondere lasse ihr Vortrag unberücksichtigt, dass hinsichtlich der verwendeten Sprache nicht allein auf Zwölfjährige, sondern auf deutlich jüngere Kinder abzustellen sei. Die Kammer befasste sich schließlich mit einer Reihe formeller Beanstandungen der Klägerin, die im Ergebnis sämtlich nicht durchgriffen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 6/2009 des VG Berlin vom 25.02.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Berlin_VG-27-A-6107_Jugendschutz-Sex-and-the-City-nicht-vor-2000-Uhr~N7513
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7513
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.