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Versendet ein Lehrer an eine 15-jährige Schülerin, die in ihn verliebt ist, eine E-Mail, in dem sadomachistische Praktiken mit einer anderen Schülerin detailliert geschildert werden, rechtfertigt dies seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Durch den erheblichen Eingriff in sie sittliche und sexuelle Entwicklung der minderjährigen Schülerin begeht der Lehrer eine schwere Dienstpflichtverletzung. Dies hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein 38-jähriger
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und wies daher die Berufung des Lehrers zurück. Die
Ein Beamter, der sich der Verbreitung pornografischer Schriften und vorsätzlicher Körperverletzung gegenüber einer minderjährigen
Der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.01.2018
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, ra-online (vt/rb)
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