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Die Betriebsgenehmigungen für die Steinkohlekraftwerke Shamrock in Herne und Datteln 1-3 werden zum Jahresende erlöschen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung bekanntgegeben.
Im hierzugrunde liegenden Fall betreibt der klagende Energieversorger E.ON die Altkraftwerke, die unter anderem einen bedeutenden Anteil des Bahnstroms für die Deutsche Bahn AG sowie Fernwärme für zahlreiche Haushalte liefere, seit 1957 bzw. 1962.
Im Jahr 2004 traten neue Bestimmungen über den zulässigen Ausstoß von Luftschadstoffen in Kraft, die von den Altkraftwerken grundsätzlich ab dem Jahr 2011 zu erfüllen waren. Die Kraftwerke durften aber ohne Nachrüstung bis Ende 2012 weiter betrieben werden, wenn sie danach unter Verzicht auf die
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidungen. E.ON müsse sich an dem Verzicht festhalten lassen. Dabei handele es sich nicht um bloß unverbindliche Absichtserklärungen. Das mit der fristgebundenen Wahlmöglichkeit für die Kraftwerksbetreiber verbundene umweltpolitische Ziel einer Verringerung der Emissionen ließe sich nicht erreichen, wenn die Erklärungen frei widerruflich wären. E.ON könne sich auch nicht auf die Grundsätze des Wegfalls der Geschäftsgrundlage berufen, um jedenfalls eine befristete Fortwirkung der Betriebsgenehmigungen zu erreichen. E.ON habe
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.11.2012
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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Dokument-Nr. 14644
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