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Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 16.03.2010
BVerwG 4 BN 66.09 -

BVerwG erklärt Urteil des OVG Münster zum Bebauungsplan für E.ON Steinkohlekraftwerk für rechtskräftig

Beschwerden gegen Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen

Das Bundesverwaltungsgericht hat Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster hinsichtlich der Unwirksamkeit des "Bebauungsplanes Nr.105 - E.ON Kraftwerk" zurückgewiesen.

Die Stadt Datteln und die E.ON Kraftwerke GmbH haben beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 eingelegt, mit dem das Oberverwaltungsgericht den Bebauungsplan Nr. 105 - E.ON Kraftwerk - der Stadt Datteln aus mehreren Gründen für unwirksam erklärt hat.

Hintergrund

Der Bebauungsplan sollte die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Steinkohlekraftwerks mit Feuerungswärmeleistung von ca. 2 600 MW einer elektrischen Leistung von ca. 1 055 MW schaffen. Die Bezirksregierung Münster hat der E.ON Kraftwerke GmbH einen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerks sowie mehrere Teilerrichtungsgenehmigungen erteilt. Klagen gegen diese Bescheide sind beim Oberverwaltungsgericht Münster anhängig.

Urteil des OVG Münster rechtskräftig

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen. Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 3. September 2009 ist damit rechtskräftig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2010
Quelle: ra-online, BVerwG

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