wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.10.2013
BVerwG 7 C 13.12 -

Imker können keine weiteren Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten

Keine Klärung im Streit um Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat die Revisionen mehrerer Imker zurückgewiesen, die wirksame Schutzmaßnahmen beim Anbau von gentechnisch verändertem Mais verlangten, um eine Verunreinigung ihres Honigs mit dessen Pollen zu verhindern.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft baute in den Jahren 2005 - 2008 auf einem Versuchsgut gentechnisch veränderten Mais an. Die Bienenhäuser der Kläger sind zwischen 1und 3 km von der Anbaufläche entfernt. Nachdem im Honig eines Klägers gentechnisch veränderte DNA nachgewiesen worden war, erhob dieser Klage, der sich die übrigen Kläger später anschlossen.

Honig durch enthaltene gentechnisch veränderte Maispollen nicht verkehrsfähig

Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass der Honig, soweit er gentechnisch veränderte Maispollen enthält, wesentlich beeinträchtigt ist, weil es insoweit an der erforderlichen Zulassung als Lebensmittel fehlt und der Honig deswegen nicht verkehrsfähig ist. Das ist nach einer im Verlauf des Verfahrens eingeholten Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr im Streit.

VG verneint Anspruch auf weitere Schutzmaßnahmen zur Verhinderung von Verunreinigungen

Die Klage auf Feststellung, dass die Kläger im Falle eines weiteren Anbaus des betreffenden Maises Anspruch auf weitergehende Schutzmaßnahmen zur Verhinderung solcher Verunreinigungen haben, haben die Vorinstanzen abgewiesen. Größere Sicherheitsabstände müssten beim Anbau nicht eingehalten werden; auch andere Vorsorgemaßnahmen seien nach dem Grundsatz der Koexistenz der verschiedenen Erzeugungsformen nicht verhältnismäßig.

Anbau von gentechnisch verändertem Mais auf Versuchsgut in absehbarer Zeit nicht wahrscheinlich

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Klagen schon deswegen keinen Erfolg haben können, weil das als Zulässigkeitsvoraussetzung erforderliche Feststellungsinteresse nicht mehr gegeben ist. Es ist nicht mit der gebotenen Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass gentechnisch veränderter Mais, dessen Pollen nicht als Lebensmittel zugelassen ist, in absehbarer Zeit wieder auf dem Versuchsgut angebaut werden wird. Vor dem Hintergrund eines derzeit anhängigen erweiterten Genehmigungsantrags ist zu erwarten, dass der Mais in Deutschland erst dann wieder in Verkehr gebracht wird, wenn sich die Zulassung als Lebensmittel auch auf den Pollen erstreckt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/BVerwG_BVerwG-7-C-1312_Imker-koennen-keine-weiteren-Schutzmassnahmen-beim-Anbau-von-gentechnisch-veraendertem-Mais-verlangten~N17065

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17065 Dokument-Nr. 17065

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.