wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 29.05.2008
2 B 90/08 -

Gen-Mais: Gericht weist Antrag von drei Imkern, die um ihre Bienen fürchten, ab

Keine negativen Auswirkungen für Honigbienen vom Nachbarfeld

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist nicht verpflichtet, zum Schutz von Honigbienen ein weiteres "Monitoring" anzuordnen, also eine Beobachtung der Umweltauswirkungen von gentechnisch verändertem Mais (sog. Gen-Mais). Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden.

Drei Imker hatten beim Gericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, weil sie nachteilige Wirkungen für ihre Honigbienen befürchten, wenn die Insekten Pollen des auf benachbarten Feldern angebauten Gen-Maises aufnehmen. Das Bundesamt hatte zunächst das "Ruhen" der in Frankreich erteilten Genehmigung angeordnet, die zum Handel mit dem Saatgut berechtigt. Diese Anordnung hob die Behörde auf, nachdem die mit dem Saatgut handelnde Firma einen Plan zur Beobachtung der Umweltauswirkungen nach der einschlägigen EG-Richtlinie vorgelegt hatte. Das Saatgut darf danach gegenwärtig wieder vertrieben werden.

Gericht lehnt Antrag der Imker als unzulässig ab

Die Kammer hat den Eilantrag der Imker aus formalen Gründen abgelehnt. Der auf ein weiteres "Monitoring" gerichtete Antrag sei unzulässig. Mit weiteren Untersuchungen, die Beobachtungen in der Natur erfordern, könne in diesem Jahr nicht mehr verhindert werden, dass der Mais blüht und von Bienen angeflogen wird. Wie im vergangenen Jahr lehnten die Richter außerdem einen Antrag auf Umbruch der schon ausgesäten Maispflanzen vor der Blüte ab. Das Bundesamt sei nur für Genehmigungen zum Verkauf des Saatguts an Landwirte zuständig und dürfe deshalb auch eine im EU-Ausland erteilte Handelsgenehmigung vorläufig zum Ruhen bringen. Die Überwachung des Anbaus falle dagegen in die Zuständigkeit der Landesbehörden.

Negative Auswirkungen des Gen-Mais auf Honigbienen wurden nicht glaubhaft gemacht

Die Richter wiesen ergänzend darauf hin, die von Greenpeace vertretenen Imker hätten nicht glaubhaft gemacht, dass mit dem Gen-Mais Gefahren für Honigbienen verbunden sind. Negative Auswirkungen auf die Bienen oder gar ein Bienensterben aufgrund des Anbaus gentechnisch veränderter Maispflanzen im vergangenen Jahr hätten die Antragsteller nicht geschildert. Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen seien zu dem Ergebnis gekommen, dass solche Gefahren vom Gen-Mais nicht ausgehen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 19.06.2008

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Braunschweig_2-B-9008_Gen-Mais-Gericht-weist-Antrag-von-drei-Imkerndie-um-ihre-Bienen-fuerchtenab.news6243.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6243 Dokument-Nr. 6243

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.