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Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ist nicht verpflichtet, zum Schutz von Honigbienen ein weiteres "Monitoring" anzuordnen, also eine Beobachtung der Umweltauswirkungen von gentechnisch verändertem Mais (sog. Gen-Mais). Dies hat das Verwaltungsgericht Braunschweig in einem Eilverfahren entschieden.
Drei
Die Kammer hat den Eilantrag der
Die Richter wiesen ergänzend darauf hin, die von Greenpeace vertretenen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.06.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Braunschweig vom 19.06.2008
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Dokument-Nr. 6243
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