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Der Mischkonsum von Cannabis und Alkohol begründet selbst dann regelmäßig eine mangelnde Fahreignung, wenn die Einnahme der Substanzen nicht im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr steht. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wandte sich gegen die
Das Verwaltungsgericht Regensburg hat die Klage abgewiesen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat der Berufung des Klägers im Wesentlichen stattgegeben und die
Das Bundesverwaltungsgericht ist dem nicht gefolgt und hat auf die Revision des Beklagten die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts zurückgewiesen. Nach Auffassung des Revisionsgerichts durfte der Verordnungsgeber der durch die kombinierte Rauschwirkung von
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.11.2013
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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