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Die Behandlung nach der Synergetik-Methode ist eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls versteht sich als Begründer
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revisionen
Da die Kläger somit Heilkunde ausübten, ohne als Ärzte bestallt zu sein, benötigten sie eine staatliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.08.2010
Quelle: Bundesverwaltungsgericht/ra-online
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